Friedhof bepflanzt mit Bäumen, Büschen und Gräsern vor Himmel

Friedhofslexikon

Anonymes Grab

Bei einem anonymen Grab wird die genaue Lage des Grabes nicht bekannt gegeben. Für Blumengrüße stehen gemeinschaftliche Ablagemöglichkeiten zur Verfügung. Anonyme Grabstätten gibt es für Särge und für Urnen ohne Namensnennung.

Baumgrab

Naturnah gestaltete Gräber unter Bäumen gibt es auf vielen kirchlichen Friedhöfen. Sie sind eine gute Alternative, wenn eine Baum- oder Waldbestattung gewünscht wird. Baumgräber sind für die Angehörigen pflegefrei. Um die Wurzeln der Bäume zu schonen, werden Baumgräber nur für Urnenbestattungen angeboten. 

Bestattung

Die Bestattungsform unterscheidet sich in Erdbestattung und Feuerbestattung. 

Beisetzung

Die Beisetzung ist die Verbringung der Asche des Verstorbenen an die endgültige Ruhestätte. 

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung wird seit 1878 in Deutschland praktiziert. Der Leichnam wird in einem Krematorium eingeäschert, die Asche wird in einer Aschenkapsel auf einer Grabstelle beigesetzt. 

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung, auch Erdbegräbnis oder Sargbestattung genannt, wird der Leichnam in einem Sarg – in Ausnahmefällen in einem Leichentuch- dem Element Erde übergeben. 

Gebühren

Jeder Kirchliche Friedhof hat eine eigene Gebührensatzung. Die Leistungen und die Höhe der Gebühren unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof. Die Gebühren dienen ausschließlich der Kostendeckung des jeweiligen Friedhofs. Mit Gebühreneinnahmen wird auf kirchlichen Friedhöfen kein Gewinn erwirtschaftet. Es werden keine Kirchensteuermittel für den Betrieb der Kirchlichen Friedhöfen verwendet.

Gemeinschaftsgrab

Viele der Kirchlichen Friedhöfe bieten Gemeinschaftsgräber an. Die Grabstätte liegt hierbei in einer gepflegten, anspruchsvoll bepflanzten und gestalteten gemeinschaftlichen Anlage mit einzelnen Grabsteinen oder einem gemeinschaftlichen Grabmal. Dieses Grab ist für die Angehörigen pflegefrei. Gemeinschaftsgräber gibt es meist nur für Urnenbestattungen. 

Gestaltungsvorschriften

Diese können von der Friedhofsverwaltung für den ganzen Friedhof oder auch Teile davon erlassen werden. Sie regeln im Sinne eines harmonischen Gesamtbildes des Friedhofes/des Friedhofsteiles die Bepflanzung der Grabstätten und/oder die Vorschriften für die Grabmale. 

Grabarten

Die Kirchlichen Friedhöfe bieten eine Vielzahl an unterschiedlichen Grabarten an. Grundsätzlich unterscheiden sich die Gräber durch die Bestattungsform, also ob ein Sarg oder eine Urne bestattet werden soll. Es gibt unter anderem folgende Grabarten: Reihengrab, Wahlgrab, Rasengrab, Staudengrab, Gemeinschaftsgrab, Kolumbarium, Mausoleum, Kindergrab, Themengrab, Landschaftsgrab, Baumgrab und anonymes Grab. 

Grabbreite

siehe Grabstelle 

Grabstätte

Eine Grabstätte ist eine räumlich begrenzte Fläche auf dem Friedhof für die Beisetzung von Särgen oder Urnen. Eine Grabstätte kann aus mehreren Grabstellen bestehen. 

Grabstelle (Grabbreite)

Eine Grabstätte kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen, meist können auf eine Sarggrabstelle zusätzlich eine bis mehrere Urnen beigesetzt werden.

Gruftgraben (Gruftaushub)

Dieser Begriff bezeichnet den Erdaushub auf der Grabstätte zur Aufnahme des Sarges (bis 1,80 m tief) oder der Urne (bis 0.90 m tief). 

Halbanonymes Grab

Dieser Begriff wird umgangssprachlich oft verwendet, um Gräber zu beschreiben, die für die Angehörigen pflegefrei sind. Meist sind dies Gemeinschafts-, Stauden- oder Rasenurnengräber. Die Gestaltung und Pflege des Grabes übernehmen meist die Mitarbeiter des jeweiligen Friedhofs. 

Kindergrab

Viele der Kirchlichen Friedhöfe bieten besondere Grabfelder für Kindergräber oder Totgeborene an. Meist sind dies besonders liebevoll und individuell gestaltete Anlagen. 

Kolumbarium

Ein Kolumbarium ist ein oberirdisches Bauwerk, in dem Urnen bestattet werden können. Das gesamte Bauwerk ist meist als Urnenwand gestaltet. Das Grab selbst besteht aus einer Nische in der Wand, die eine oder mehrere Urnen aufnehmen kann. Das Grab ist pflegefrei und die Verschlussplatte des Grabes ist meist gleichzeitig das Grabmal. 

Landschaftsgrab

Das Landschaftsgrab ist ein naturnah gestaltetes Grab. Eine Wildblumenwiese, eine Heidelandschaft oder eine wilde Blütenhecke könne den Rahmen dieses Grabes bilden. Die Grabpflege beschränkt sich auf ein Minimum und wird von den Friedhofsmitarbeitern durchgeführt. Landschaftsgräber gibt es meist nur für Urnenbeisetzungen.

Mausoleum

Ein Mausoleum ist ein monumentales Grabmal in Gebäudeform. Einige der Kirchlichen Friedhöfe bieten alte Mausoleen bei Übernahme einer Patenschaft als Grabstätte an. Auch der Neubau eines Mausoleums ist auf manchen Friedhöfen möglich. Mausoleen können sowohl Urnen als auch Särge aufnehmen. 

Nutzungsrecht

Eine Grabstätte kann nicht als Eigentum erworben werden, es wird ein Nutzungsrecht an der Grabstätte für einen bestimmten Zeitraum verliehen. Der Nutzungsberechtigte verfügt allein über das Grab, d.h. er bestimmt über die Personen, die beigesetzt werden sollen, die Art der Beisetzung in der Grabstätte usw. Der Nutzungsberechtigte ist zur Kostenträgerschaft in Angelegenheiten des Grabes verpflichtet. Das Nutzungsrecht kann nur an eine natürliche Person vergeben werden. 

Nutzungszeit

Sie ist in der Regel an die Ruhezeit gekoppelt. Bei Wahlgrabstätten kann sie aber auch darüber hinausgehen, wenn die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit verlängert wird. Bei Reihengräbern (ohne Verlängerungsmöglichkeit) ist die Nutzungszeit identisch mit der Ruhezeit. 

Rasengrab

Das Rasengrab ist ein pflegeleichtes oder pflegefreies Grab. Die Begrünung mit Rasen wird von den Friedhofsmitarbeitern regelmäßig gemäht. Dieses Grab bietet sich an, wenn die langjährige Pflege des Grabes durch die Angehörigen nicht sicher gestellt werden kann. Das Rasengrab gibt es in unterschiedlichen Größen z. B. als Einzel- oder Paargrab. Rasengräber gibt es für Urnen- und für Sargbestattungen.

Reihengrab

Das Reihengrab ist für die Bestattung einer Person vorgesehen. Die Laufzeit des Grabes richtet sich nach der gesetzlichen Ruhezeit – diese ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Gräber aufgelöst. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer oder die Bestattung mehrerer Familienangehöriger in einem Grab sind nicht möglich. Die Gestaltung des Grabes und des Grabmals ist oftmals reglementiert. Reihengräber gibt es für Urnen- und für Sargbestattungen. 

Rückgabe

Grabstätten können frühestens nach Ablauf der Ruhefrist zurückgegeben werden. Dabei kann in der Regel nur die gesamte Grabstätte, nicht einzelne Grabstellen zurückgegeben werden. 

Ruhefrist

Der Begriff Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum nach einer Bestattung oder Beisetzung, in dem das Grab nicht erneut belegt werden darf. Die Totenruhe wird hierdurch gewährleistet. Eine Exhumierung ist rechtlich nur aus besonderen Gründen möglich. Die Ruhefrist auf den Kirchlichen Friedhöfen liegt in Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen und der Bestattungsform meist zwischen 20 und 30 Jahren 

Staudengrab

Das Staudengrab ist ein pflegeleichtes oder pflegefreies Grab. Die Begrünung mit Stauden wird von den Friedhofsmitarbeitern regelmäßig gepflegt. . Dieses Grab bietet sich an, wenn die langjährige Pflege des Grabes durch die Angehörigen nicht sicher gestellt werden kann. Das Staudengrab gibt es in unterschiedlichen Größen z. B. als Einzel- oder Paargrab. Staudengräber gibt es für Urnen- und für Sargbestattungen.

Themengrab

Schmetterlingsgräber, Rosengräber und Bibelgarten sind bekannte Themengräber. Sie finden sich auf vielen Kirchlichen Friedhöfen. Die Gestaltung und die Pflege der Themengrabanlagen übernehmen die Friedhofsmitarbeiter. Für die Angehörigen ist das Grab pflegefrei. Themengräber gibt es meist nur für Urnenbestattungen. 

Verlängerung ohne Bestattung

Ist bei Wahlgrabstätten die Ruhezeit des zuletzt dort Beigesetzten abgelaufen, kann in der Regel das Nutzungsrecht an einer Grabstätte für weitere Jahre wiedererworben/verlängert werden, bei Reihengrabstätten ist dies ausgeschlossen. 

Vorsorge

Auf vielen Friedhöfen kann schon zu Lebzeiten das Nutzungsrecht an Grabstätten erworben werden. Es können auch Grabpflegeverträge zur Versorgung der Grabstätte über einen langen Zeitraum bzw. nach dem Ableben vereinbart werden. Bei einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit, die bei einer Beisetzung anfallenden Gebühren im Voraus bei der Friedhofsverwaltung zu hinterlegen. 

Wahlgrab

Das Wahlgrab bietet größtmöglichen Gestaltungsspielraum. Aus den noch unbelegten Gräbern eines Friedhofs kann es frei gewählt werden. Wahlgräber gibt es in unterschiedlichen Größen von einer bis zwanzig oder mehr Stellen. Das Wahlgrab ist oftmals ein Familiengrab, in dem mehrere Generationen beigesetzt werden können. Die Nutzungszeit des Wahlgrabs kann meist verlängert werden. Die Gestaltung des Grabes und des Grabmals kann nach Maßgabe der lokalen Friedhofssatzung individueller erfolgen. Wahlgräber gibt es für Urnen- und für Sargbestattungen.